Beschwerdeverfahren des Unternehmens Nr. 01/2025
erstellt gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. (Bürgerliches Gesetzbuch), Gesetz Nr. 513/1991 Slg. (Handelsgesetzbuch) und Gesetz Nr. 634/1992 Slg., zum Verbraucherschutz, in der geänderten Fassung.
Ihre Reklamationsanforderungen können Sie hier eingeben: EINE REKLAMATION EINREICHEN
UND.
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
1) Diese Reklamationsordnung gilt für Waren/Dienstleistungen, die bei der Agartha Company s.r.o. (nachfolgend „Lieferant“ genannt) bestellt und gekauft und innerhalb der Garantiezeit ordnungsgemäß reklamiert wurden.
2) Durch (I) Absenden einer Online-Bestellung, (II) Akzeptieren der Auftragsbestätigung, (III) Akzeptieren des Gegenvorschlags des Lieferanten, (IV) Bestätigen des Angebots des Lieferanten, (V) Akzeptieren und (auch teilweise) Bezahlen der Rechnung für die Anzahlung, (VI) Akzeptieren der gelieferten Waren/Dienstleistungen oder (VII) Akzeptieren der Rechnung für die gelieferten Waren/Dienstleistungen, je nachdem was zuerst eintritt, bestätigt der Kunde, dass er mit den geltenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten sowie diesen Beschwerdeverfahren vertraut ist und dass er mit ihnen einverstanden ist.
3) Die Rechnung wird dem Kunden gleichzeitig mit oder nach Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung übersandt. Die Rechnung gilt zugleich als Garantieschein, oder für den Lieferschein (Lieferschein), sofern dieser der Ware/Leistung nicht beiliegt.
II.
GARANTIEZEIT
1) Die Gewährleistungsfrist für Waren/Dienstleistungen beträgt zwölf (24) Monate, mit der in Artikel VII genannten Ausnahme. dieses Beschwerdeverfahrens.
2) Die Gewährleistungsfrist für die gelieferte Ware/Leistung beginnt mit dem Tag des Waren-/Leistungserhalts, also mit der Unterzeichnung der Übergabeurkunde (Übergabeprotokoll, Lieferschein), der Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Kunden, dem Erhalt der Rechnung, je nachdem was zuerst eintritt.
3) Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer dieser Reklamation. Die Reklamationsfrist beginnt mit dem Tag nach Erhalt der reklamierten Ware/Leistung und endet mit dem Tag der Erledigung der Reklamation, nicht mit dem Tag der Abholung/Rücknahme der Ware/Leistung durch den Kunden. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Wurde eine Reklamation einer Ware/Dienstleistung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist durch Umtausch der Ware/Dienstleistung gegen eine neue erledigt, so erneuert sich die Gewährleistung ab Übernahme der neuen Ware/Dienstleistung durch den Kunden in vollem Umfang.
III.
GARANTIEUMFANG
e:11pt;font-family:Calibri, sans-serif;color:#000000;">1) Die Garantie erlischt in folgenden Fällen:
(a) Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht fachgerechte oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung und Installation, die der Gebrauchsanweisung oder der üblichen Verwendung entgegensteht, verursacht wurden,
(b) Abnutzung der Sache durch normale Nutzung,
(c) Mängel, die auf Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der vom Kunden dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen zurückzuführen sind,
(d) bei zu einem niedrigeren Preis (mit Rabatt) gelieferten Artikeln bezieht sich die Gewährleistung nicht auf Mängel, für die der niedrigere Preis vereinbart wurde,
e) Schäden, die verursacht werden durch
• mechanische Beschädigung des Artikels,
• Verwendung des Artikels unter Bedingungen, die nicht den in der Gebrauchsanweisung angegebenen Parametern (Temperatur, chemische und mechanische Umwelteinflüsse) entsprechen,
• unsachgemäße Installation, Handhabung, Bedienung oder Vernachlässigung der Pflege des Artikels,
• der Artikel durch übermäßige Beanspruchung oder Verwendung entgegen den in der Gebrauchsanweisung oder den allgemeinen Grundsätzen angegebenen Bedingungen beschädigt wurde,
• durch unsachgemäße Eingriffe oder Konstruktionsänderungen,
• der Artikel vom Kunden verändert wurde oder durch andere von ihm hierzu benannte Personen,
• der Artikel durch Naturkatastrophen oder höhere Gewalt beschädigt wurde,
(f) Transportschäden an der Ware (diese Mängel müssen bei Erhalt mit dem Spediteur geklärt werden),
(g) die Gewährleistungsfrist für die reklamierten Waren/Dienstleistungen abgelaufen ist.
2) Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die dem Kunden bei Vertragsschluss oder bei Lieferung der Ware/Leistung ausdrücklich mitgeteilt wurden.
IV.
Reklamationen offensichtlicher Mängel
1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware/Leistung unverzüglich nach deren Abnahme zu prüfen und dem Lieferanten alle bei dieser Prüfung festgestellten offensichtlichen Mängel (einschließlich Menge und Qualität) spätestens innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum der Abnahme der Ware/Leistung elektronisch an die E-Mail-Adresse des Lieferanten obchod@daycomp.eu (der Betreff der E-Mail-Nachricht lautet „ BESCHWERDE “ zusammen mit der Steuerdokumentnummer) oder senden Sie die entsprechende Beschwerde über Waren oder Dienstleistungen an die Adresse des Firmensitzes und reichen Sie gleichzeitig Folgendes ein:
• die beanstandete Ware oder Service,
• Beschreibung offensichtlicher Mängel,
• Kaufdokumente.
Der Lieferant wird den behaupteten Mangel prüfen und, sofern die Beanstandung berechtigt ist, den Mangel beseitigen.
2) Nimmt der Kunde die Ware/Leistung nicht ordnungsgemäß ab oder lässt er sie bei der Abnahme nicht ordnungsgemäß untersuchen, kann er Ansprüche wegen der bei der Untersuchung festgestellten Mängel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Ware/Leistung diese Mängel bereits zum Zeitpunkt des Übergangs der Gefahr für die Beschädigung der Ware/Leistung aufwies, d.h. zum Zeitpunkt der Übernahme. Zeigt der Kunde festgestellte Mängel nicht unverzüglich, d.h. innerhalb von zwei Werktagen, gegenüber dem Lieferanten an, ist der Lieferant von der Haftung für diese Mängel befreit.
3) Werden mechanische Beschädigungen an der Verpackung der an den Kunden gelieferten Ware/Leistung festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, den Zustand der Ware/Leistung unverzüglich bei Anlieferung zu prüfen und im Schadensfall im Beisein des Transporteurs eine Schadensaufnahme zu machen. Für Schäden während des Transports haftet der Spediteur. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines erklärt sich der Kunde mit der Übernahme der Ware/Leistung einverstanden und bestätigt, dass diese den Transport unbeschädigt überstanden hat.
IN.
VERFAHREN ZUR GELTENDMACHUNG EINES ANSPRUCHS WEGEN VERSTECKTER MÄNGEL
1) Im Falle einer Reklamation von Waren/Dienstleistungen mit einem versteckten Mangel während der Garantiezeit ist der Kunde verpflichtet, Folgendes vorzulegen:
(a) die beanstandete Ware/Dienstleistung (einschließlich sämtlichen Zubehörs und sämtlicher Unterlagen) oder um eine Besichtigung der Ware/Dienstleistung zu ermöglichen,
(b) eine Kopie der Kaufunterlagen (Rechnung über den Abschluss des Kauf- oder Werkvertrages über die reklamierte Ware/Dienstleistung, Garantieschein, Lieferschein, Übergabeprotokoll, Lieferschein. Wurde die Ware/Dienstleistung bereits früher reklamiert, so hat der Kunde auch einen Nachweis über diese frühere Reklamation vorzulegen,
(c) ein Anschreiben, in dem der Kunde die behaupteten Mängel und deren Erscheinungsformen detailliert und möglichst prägnant beschreibt und die Ansprüche, die er gegen den Lieferanten geltend macht, spezifiziert, sowie seine Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefonnummer).
Der Kunde muss ein Anschreiben mit der Beschreibung der Beschwerde senden, nachdemsind dem Lieferanten unverzüglich nach der Reklamation, spätestens jedoch vor der Lieferung der beanstandeten Ware/Leistung an den Lieferanten mitzuteilen.
2) Im Falle einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, die Ware/Dienstleistung in geeignetes Verpackungsmaterial zu verpacken, das den Anforderungen für den Transport der Ware/Dienstleistung entspricht, vorzugsweise in die Originalverpackung, da die Gefahr einer möglichen Beschädigung der Ware/Dienstleistung besteht. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, die beanstandete Ware/Leistung anzunehmen, wenn der Kunde diese nicht mit den erforderlichen Teilen und Zubehörteilen liefert.
3) Bei der Rücksendung von Waren/Dienstleistungen durch einen Transportdienst erfolgt dieser Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Ware/Dienstleistung muss an die Geschäftsadresse des Lieferanten gesendet werden und das Paket, in dem die Ware/Dienstleistung verpackt ist, muss sichtbar mit der Aufschrift „REKLAMATION“ gekennzeichnet sein und die reklamierte Ware/Dienstleistung zusammen mit Dokumenten und einem Schreiben gemäß Absatz enthalten 1) dieses Artikels.
Auf Kosten des Lieferanten versandte Ware wird vom Lieferanten nicht angenommen. Die Kosten der Rücksendung der Ware nach Klärung einer berechtigten Reklamation trägt der Lieferant. Stellt sich die Reklamation als unberechtigt heraus, wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden an dessen Adresse zurückgesandt.
4) Der Kunde muss innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Reklamation beim Lieferanten einreichen (und abgeben).
VI.
BESCHWERDEBEARBEITUNG
1) Der Lieferant verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb einer vom Lieferanten gesetzten oder mit dem Kunden vereinbarten angemessenen Frist zu bearbeiten, mit der in Art. 1 genannten Ausnahme. VII. dieses Beschwerdeverfahrens. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und einer oberflächlichen Inspektion der reklamierten Ware/Leistung sendet der Lieferant die Ware/Leistung entweder mit der Erklärung, dass er den reklamierten Mangel nicht anerkennt, an den Kunden zurück oder er erkennt die Reklamation an und:
(a) im Falle eines behebbaren Mangels (das Aussehen, die Funktion und die Qualität der Ware/Dienstleistung werden durch die Beseitigung des Mangels nicht beeinträchtigt):
• den Mangel behebt oder
• die reklamierte Ware/Dienstleistung oder deren/deren Teil durch eine Ware/Dienstleistung mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften des gleichen oder eines anderen Herstellers ersetzen, es sei denn, dies ist angesichts der Natur der Sache unverhältnismäßig;
(b) im Falle eines irreparablen Mangels (ein Mangel, der die Nutzung der Ware/Dienstleistung verhindert):
• dem Kunden einen Rabatt auf den Preis der Ware/Dienstleistung anbietet, oder
• bietet dem Kunden die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten, oder Arbeitsverträge.
Die Entscheidung darüber, ob ein Mangel behebbar oder nicht behebbar ist, obliegt ausschließlich dem Lieferanten und seinen vertraglichen Servicepartnern.
Über die Übernahme des reklamierten Artikels in das Reklamationsverfahren wird dem Kunden vom Lieferanten eine schriftliche Urkunde ausgehändigt, deren Richtigkeit von beiden Vertragsparteien mit ihrer Unterschrift bestätigt wird.
2) Über die Möglichkeit der Übernahme des reklamierten Gegenstandes aus dem Reklamationsverfahren (sowohl im Falle einer positiv erledigten Reklamation als auch im Falle einer als unberechtigt abgelehnten Reklamation) wird der Lieferant den Kunden in der zuvor vereinbarten Weise (schriftlich oder mittels eines Fernkommunikationsmittels – in der Regel telefonisch oder per E-Mail) informieren. Holt der Kunde den reklamierten Artikel nach Benachrichtigung durch den Lieferanten nicht innerhalb von 3 Werktagen ab, ist der Lieferant berechtigt, die Ware/Leistung auf Kosten des Kunden an diesen zurückzusenden.
3) Im Falle einer unberechtigten Reklamation ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden einen Betrag in Rechnung zu stellen, der den angemessen aufgewendeten Kosten des Reklamationsverfahrens einschließlich der Transportkosten entspricht.
4) Tritt bei einer zu einem niedrigeren Preis (mit Preisnachlass) gelieferten Ware/Dienstleistung ein versteckter Mangel auf, der die Nutzung der Ware/Dienstleistung für den gegebenen Zweck aus funktionaler Sicht unmöglich macht, hat der Kunde das Recht, die Ware/Dienstleistung gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels zu reklamieren. Sollte die zu einem niedrigeren Preis gelieferte Ware/Dienstleistung einen anderen, nicht behebbaren Mangel aufweisen, der ihre Nutzung für den gegebenen Zweck nicht verhindert, hat der Kunde Anspruch auf einen angemessenen Nachlass auf den Preis der Ware/Dienstleistung.
VII.
Abweichende Bestimmungen für Verbraucher
1) Definition des Verbrauchers
Als Verbraucher gilt jede Person, die bei Abschluss und Durchführung eines Vertrags weder ihrer gewerblichen noch ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2) Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Waren/Leistungen 24 Monate und kann für ausgewählte Waren/Leistungen vom Lieferanten über diese gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus verlängert werden.
3) Beschwerdebearbeitung
a) Der Lieferant verpflichtet sich, über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen, zu entscheiden. In diese Frist wird die für eine fachgerechte Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit nach Art der Ware/Dienstleistung nicht eingerechnet.
r:#000000;">b) Der Lieferant verpflichtet sich, die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation oder innerhalb der zwischen Lieferant und Kunde vereinbarten Frist zu bearbeiten. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Kunden dieselben Rechte zu, als ob es sich um einen nicht behebbaren Mangel handeln würde.
c) Die gleichen Rechte wie bei nicht behebbaren Mängeln stehen dem Kunden zu, wenn nach den beiden vorangegangenen Nachbesserungen an der Ware/Leistung derselbe behebbare Mangel auftritt oder wenn an der Ware/Leistung mindestens drei behebbare Mängel gleichzeitig auftreten.
4) Warenrücksendung
Bei über den Online-Shop erworbenen Waren hat der Kunde das Recht, diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen an den Anbieter zurückzusenden. Die Ware darf keine Beschädigungen oder sonstige Wertminderungen aufweisen und keine Gebrauchsspuren aufweisen. Die Ware muss in der Originalverpackung verpackt sein, die Verpackung muss sämtliches Zubehör und alle Unterlagen enthalten und muss spätestens am 14. Tag ab dem Datum der Lieferung an den Kunden an die Adresse des Sitzes des Lieferanten gesendet werden: Agartha Company s.r.o., Libušina 496/3, Moravská Ostrava und Přívoz 702 00. Das Porto trägt der Kunde. Nach der Rücksendung der so verpackten Ware an den Lieferanten wird dem Kunden ein Betrag in Höhe des vollen Kaufpreises der Ware auf sein Bankkonto oder per Postanweisung überwiesen, oder auf eine andere zwischen Lieferant und Kunde vereinbarte Weise.
VIII.
Schlussbestimmungen
1) Diese Beschwerdeordnung ist ab dem Datum ihrer Veröffentlichung gültig und wirksam und ersetzt die vorherige Version vollständig.
2) Sollten ein oder mehrere Teile dieser Beschwerderegelung aus irgendeinem Grund ungültig werden, so bleiben die übrigen Teile hiervon unberührt.
3) Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen an diesem Beschwerdeverfahren vorzunehmen. Sie werden dies stets schriftlich tun und die Änderungen in der üblichen Weise veröffentlichen.
4) Der Lieferant und der Kunde können im Kaufvertrag oder Werkvertrag schriftlich Abweichungen von den Bestimmungen dieses Reklamationsverfahrens vereinbaren.
Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 01.02.2025 in Kraft
Michal Bajgar CEO